Herzlich willkommen in unserer Hausarzt Praxis am Harras

Schön, dass Sie zu uns gefunden haben!
Wir legen Wert auf eine individuelle Beratung und umfassende hausärztliche Betreuung für Sie und Ihre Familie.
Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie und all Ihre gesundheitlichen Anliegen.
Wir sind im Weihnachtsurlaub vom 22.12.2025 bis zum 06.01.2026
Die Vertretung übernehmen folgende Praxen nach telefonischer Anmeldung:
Frau Dr. Alexandra Haupt, Treffauerstraße 3, Tel 089 / 55 26 38 80 vom 22.12. bis 23.12.2025
Frau Dr. Birgit Tatsch, Kidlerstraße 19, Tel 089 / 77 88 77 vom 22.12. bis 23.12.2025
Herr Dr. Hamoun Raeisi, Oberländerstraße 24, Tel 089 / 24 64 35 00 vom 22.12.2025 bis zum 06.01.2026
Ausserhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an die Ärztliche Bereitschaftspraxis im Elisenhof unter der Tel Nr 116 117 und in dringenden Notfällen bitte 112 anrufen.
Wir sind ab dem 07.01.2026 zu den gewohnten Sprechzeiten wieder gerne für Sie da.
Wir wünschen Ihnen eine schöne und erholsame Weihnachtszeit und für das Jahr 2026 Gesundheit, Glück und Zufriedenheit!
Wenn Sie Symptome einer Erkältungskrankheit wie Husten, Schnupfen, Halsweh, Kopf- und Gliederschmerzen haben, kommen Sie bitte mit Mundschutz in unsere Praxis, um unsere Mitarbeiter und andere Patienten vor einer Ansteckung zu schützen. Den Mundschutz können Sie bei Bedarf in unserer Praxis erwerben
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!
Infekt- und Notfallsprechstunde für Patienten mit Infektsymptomen
Patienten mit Infektsymptomen behandeln wir in unserer terminfreien Sprechstunde von 12.00 Uhr – 13.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Notfälle werden jederzeit behandelt, in lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte die Telefonnummer 112.
Aktuelles:
Die ständige Impfkommision ( STIKO ) empfiehlt eine jährliche Auffrischungsimpfung gegen das SARS-CoV-2-Virus vorzugsweise im Herbst für alle Personen
über 60 Jahren,
mit Vorerkrankungen wie z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Lungenerkrankungen, Diabetes mellitus, Adipositas, rheumatischen Erkrankungen oder Tumorerkrankungen und
Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Hierbei sollte ein Abstand von 12 Monaten zur letzten Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus oder Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus eingehalten werden.